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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vision Consultancy B.V.

Unternehmer:

Vision Consultancy B.V., handelnd unter der Firma Vision Consultancy und Machine Vision Shop

Robert Schumandomein 2, 6229 ES Maastricht

Telefonnummer: +31 (0)43-8522651

E-Mail: info@vision-consultancy.nl

Nr. bei der Niederländischen Handelskammer [Kamer van Koophandel]: 14076927

RSIN-Nummer: 81184296

  

Artikel 1: Geltungsbereich

1.1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verträge der Vision Consultancy B.V..  

1.2

Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen oder anderer Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich zurückgewiesen.

1.3

Durch die Annahme eines Angebots bzw. das Aufgeben einer Bestellung akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und vorbehaltlos.

1.4

Wird von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teils abgewichen, muss dies in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Vision Consultancy B.V. und dem Kunden festgelegt werden.

1.5

Alle in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen und in etwaigen weiteren Verträgen ausbedungenen Rechte und Ansprüche der Vision Consultancy B.V. gelten ebenfalls für die von Vision Consultancy B.V. eingesetzten Zwischenpersonen und/oder sonstige Dritte.

  

Artikel 2: Angebot

2.1

Das Angebot von Vision Consultancy B.V. ist unverbindlich. Vision Consultancy B.V. ist berechtigt, Änderungen und Anpassungen des Angebots, unter anderem ihrer Preise, durchzuführen.  

2.2

Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der von Vision Consultancy B.V. angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Kunden eine gute Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Verwendet Vision Consultancy B.V. Abbildungen, dann stellen diese eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen dar. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler sind für Vision Consultancy B.V. nicht bindend.

  

Artikel 3: Vertrag

3.1

Der Vertrag kommt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 3.2, zum Zeitpunkt der Angebotsannahme durch den Kunden und der Erfüllung der entsprechenden Bedingungen zustande.

3.2

Vision Consultancy B.V. kann sich - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - erkundigen, ob der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann, sowie Informationen über alle Tatsachen und Faktoren einholen, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Vertrags von Bedeutung sind.

3.3

Hat Vision Consultancy B.V. aufgrund dieser Nachforschungen gute Gründe, den Vertrag nicht zu schließen, ist sie berechtigt, eine Bestellung oder eine Anfrage abzulehnen oder für deren Ausführung besondere Bedingungen zu stellen.

  

Artikel 4: Lieferung

4.1

Vision Consultancy B.V. lässt bei der Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen und bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen größtmögliche Sorgfalt walten.

4.2

Als Lieferort gilt die Adresse, die der Kunde Vision Consultancy B.V. spätestens bei Abschluss des Vertrags mitgeteilt hat. Etwaige Änderungen von Lieferorten nach Abschluss des Vertrags sind Vision Consultancy B.V. ausdrücklich schriftlich mitzuteilen. Vision Consultancy B.V. haftet nicht für eine zu spät mitgeteilte, fehlerhafte bzw. unvollständige Adressenänderung durch den Kunden.

4.3

Die von Vision Consultancy B.V. angegebenen Fristen für die Lieferung ihrer Produkte bzw. die Ausführung ihrer Dienstleistungen verstehen sich lediglich als Richtwerte. Die Überschreitung dieser Lieferfrist gibt dem Kunden nicht das Recht, Schadenersatz von Vision Consultancy B.V. zu fordern, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, die Bestellung zu stornieren oder den Vertrag zu lösen, es sei denn, die Lieferfrist wird derart überschritten, dass die Aufrechterhaltung des Vertrags billigerweise vom Kunden nicht mehr verlangt werden kann. Im letztgenannten Fall muss der Kunde die Notwendigkeit dieser Stornierung bzw. der Auflösung des Vertrags glaubhaft machen.

4.4

Mit Ausnahme des Obigen haftet Vision Consultancy B.V. nicht für Schäden, die eine direkte oder indirekte Folge einer Verzögerung der Lieferung ihrer Produkte an bzw. der Ausführung ihrer Dienstleistungen für den Kunden sind.

  

Artikel 5:  Preis

5.1

Die im Angebot für die Produkte oder Dienstleistungen angegebenen Preise lauten in Euro exkl. MwSt.  Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders von den Parteien vereinbart, sind etwaige Handlings- und Versandkosten sowie eventuelle zusätzliche Steuern und Gebühren im genannten Preis nicht enthalten.

5.2

Wenn der Kunde Vision Consultancy B.V. einen Auftrag zur Ausführung von Mehrarbeit bzw. für Änderungen an den von Vision Consultancy B.V. gelieferten Produkten bzw. den zu erbringenden Dienstleistungen erteilt hat, werden diese Kosten von Vision Consultancy B.V. separat in Rechnung gestellt.

  

Artikel 6: Zahlung

6.1

Soweit von den Parteien nicht anders vereinbart, hat die Zahlung des Kunden an Vision Consultancy B.V. innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

6.2

Beim Verkauf von Produkten an neue Kunden von Vision Consultancy B.V. ist der Kaufbetrag bei der Auftragserteilung an Vision Consultancy B.V. vollständig zu begleichen.

6.3

Beim Verkauf von Produkten mit einem Kaufpreis ab € 1.500 exkl. MwSt. an bereits bestehende Kunden von Vision Consultancy B.V. sind 50 % des Kaufpreises bei der Auftragserteilung und 50 % zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden zu zahlen.

6.4

Bei Projekten, für die Vision Consultancy B.V. sowohl Produkte liefert als auch eine Dienstleistung erbringt, gilt, dass 50 % der Gesamtsumme des Auftrags zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vom Kunden zu zahlen sind. Erst nach Eingang dieser Zahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme wird Vision Consultancy B.V. die Bestellungen der Komponenten bei ihren Lieferanten vornehmen bzw. mit der Durchführung von Arbeiten beginnen.

6.5

Innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung des Produkts, das heißt nach der Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Kunden, müssen 40 % der Gesamtsumme des Auftrags vom Kunden an Vision Consultancy B.V. gezahlt worden sein.

6.6

Innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme sind die restlichen 10 % der Auftragssumme vom Kunden an Vision Consultancy B.V. zu zahlen, wobei diese Teilzahlung spätestens 35 Tage nach dem Datum der Lieferung bei Vision Consultancy B.V. eingegangen sein muss.

6.7

Die Rechnung ist vom Kunden auf einmal vollständig zu begleichen. Teilzahlungen sind nicht gestattet, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine anderslautende Regelung vereinbart haben.

6.8

Zahlungen haben ohne Abzug oder Verrechnung durch den Kunden zu erfolgen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine anderslautende Regelung vereinbart haben.

6.9

Zahlungen der Kunden können durch Vorauszahlung erfolgen. Bei Banküberweisungen gilt als Zahlungstag der Tag, an dem die Zahlung auf dem Kontokorrentkonto von Vision Consultancy B.V. gutgeschrieben wird. Zahlungen an Dritte, unter anderem an eventuell von Vision Consultancy B.V. hinzugezogene Dritte, gelten nicht als Zahlung der Rechnung von Vision Consultancy B.V., was zur Folge hat, dass Vision Consultancy B.V. auch dann die Zahlung der Rechnung durch den Kunden fordern kann.

6.10

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Vision Consultancy B.V. berechtigt, die Durchführung ihres Teils des betreffenden Vertrags so lange auszusetzen, bis der Kunde die Rechnung vollständig beglichen hat.

6.11

Obengenanntes hindert Vision Consultancy B.V. nicht daran, dem Kunden bei Zahlungsverzug außer der Zahlung der Hauptsumme auch Nebenkosten in Rechnung zu stellen, unter anderem die (gesamten) gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die mit dem Inkasso der Rechnung verbunden sind.

  

Artikel 7: Reklamationen

7.1

Der Kunde hat bei der Lieferung zu kontrollieren, ob die bei Vision Consultancy B.V. bestellten Produkte den Vertrag erfüllen. Erfüllen die Produkte die vertraglichen Vereinbarungen nicht, hat der Kunde dies Vision Consultancy B.V. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Außerdem muss der Kunde die Produkte unbenutzt und in der Originalverpackung von drei Verpackungslagen an Vision Consultancy B.V. zurücksenden.

7.2

Konnte der Kunden nachweisen, dass die bei Vision Consultancy B.V. bestellten Produkte nicht dem entsprechen, was laut Vertrag erwartet werden konnte, steht es Vision Consultancy B.V. frei, die betreffenden Produkte nach deren Retoursendung durch neue gleichwertige Produkte zu ersetzen oder dem Kunden den bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Betrag zurückzuerstatten.

7.3

Konnte der Kunde nicht nachweisen, dass die bei Vision Consultancy B.V. bestellten Produkte nicht dem entsprechen, was laut Vertrag erwartet werden konnte, hat der Kunde kein Recht auf Erhalt eines gleichwertigen Produkts bzw. auf Erstattung des gezahlten Betrags.

  

Artikel 8: Garantie

8.1

Vision Consultancy B.V. garantiert, dass die Produkte die Vertragsbedingungen, die im Angebot angegebenen Spezifikationen, die angemessenen Anforderungen an Zuverlässigkeit bzw. Verwendbarkeit und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Vorschriften erfüllen. Soweit vereinbart, garantiert Vision Consultancy B.V. ebenfalls, dass die Produkte für eine andere als die normale Verwendung geeignet sind.

8.2

Die Garantiefrist von Vision Consultancy B.V. entspricht der Garantiefrist des Herstellers. Vision Consultancy B.V. ist jedoch niemals für die letztendliche Eignung der Produkte für jeden individuellen Verwendungszweck des Konsumenten oder für etwaige Beratung in Bezug auf die Nutzung oder Verwendung der Produkte verantwortlich.

8.3

Die Garantie gilt nicht, wenn:

  1. der Kunde die gelieferte Produkte selbst repariert bzw. bearbeitet hat oder von Dritten hat reparieren bzw. bearbeiten lassen;
  2. die gelieferten Produkte abnormalen Bedingungen ausgesetzt oder anderweitig unsorgfältig oder nicht den Anweisungen des Unternehmers bzw. den Anweisungen auf der Verpackung entsprechend behandelt wurden;
  3. die Untauglichkeit ganz oder teilweise die Folge gesetzlicher Vorschriften in Bezug auf die Art oder Qualität der verwendeten Materialien ist oder sein wird.

  

Artikel 9: Eigentumsvorbehalt

9.1

Alle vom Kunden bei Vision Consultancy B.V. bestellten Produkte sowie die Produkte, die für eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Kunden erforderlich sind, werden erst dann juristisches Eigentum des Kunden, wenn der Kunde seine (finanziellen) Verpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig erfüllt hat.

9.2

Die mit der Lieferung der Produkte sowie deren Nutzung durch den Kunden verbundenen Risiken gehen bereits zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden auf diesen über.

9.3

Der Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 9.1 kann von Vision Consultancy B.V. auch im Falle der Insolvenz, des Zahlungsaufschubs oder der Anwendung der gesetzlichen Schulden­bereinigungs­regelung auf den Kunden geltend gemacht werden.

  

Artikel 10: Rechte an geistigem Eigentum

10.1

Die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum der an den Kunden gelieferten Produkte bzw. der für ihn erbrachten Dienstleistungen und die damit verbundenen Daten und Informationen ruhen auch nach der Lieferung bei Vision Consultancy B.V. bzw. dem Lieferanten von Vision Consultancy B.V.. Vision Consultancy B.V. bzw. ihr Lieferant besitzt das ausschließliche Recht zur Veröffentlichung, Realisierung und Vervielfältigung dieser Produkte bzw. Dienstleistungen und der damit verbundenen Daten und Informationen.

10.2

Nach der Lieferung des Produkts bzw. der Durchführung der Dienstleistung besitzt der Kunde ausschließlich das Nutzungsrecht für die gelieferten Produkte bzw. Dienstleistungen.

10.3

Die Dokumente, die Vision Consultancy B.V. dem Kunden zur Nutzung des Produkts bzw. der Dienstleistung bereitstellt, gehen in das Eigentum des Kunden über und dürfen nach der Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Vision Consultancy B.V. vom Kunden unter Beachtung der Rechte im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen in Bezug auf das geistige und gewerbliche Eigentum verwendet werden.

10.4

Das besagte Nutzungsrecht des Kunden ist nicht auf Dritte übertragbar, und die dem Kunden von Vision Consultancy B.V. bereitgestellten Dokumente zur Nutzung des Produkts dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung von Vision Consultancy B.V. auf keinerlei Weise vervielfältigt und/oder kopiert werden.

  

Artikel 11: Haftung

11.1

Nach der Lieferung des Produkts bzw. der Durchführung der Dienstleistung durch Vision Consultancy B.V. ist Vision Consultancy B.V. nicht mehr für Mängel haftbar, es sei denn, die nachstehenden drei Voraussetzungen werden kumulativ erfüllt:

  1. Mängel, die von ihr verschuldet wurden;
  2. Mängel, die der Kunde vor der Lieferung bzw. Durchführung der Dienstleistung nicht bemerkt hat;
  3. Mängel, die der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Durchführung der Dienstleistung nicht hätte bemerken müssen.

11.2

Sofern Vision Consultancy B.V. unter diesen Umständen haftbar sein sollte, ist sie lediglich zur Vergütung des vom Kunden hierdurch direkt erlittenen Schadens verpflichtet.

11.3

Nicht als direkter Schaden gelten auf jeden Fall: Schaden durch Betriebsunterbrechung, Umsatz- und Gewinnausfall, Wertherabsetzung und/oder Wertverlust von Produkten sowie Beträge der Durchführungskosten, wenn das Produkt bzw. die Dienstleistung wohl den Anforderungen genügt hätte.

11.4

Vision Consultancy B.V. ist nur dann für sonstigen Schaden haftbar, wenn der Kunde nachweisen kann, dass dieser Schaden auf vorsätzliches Handeln bzw. bewusstes Verschulden von Seiten der Vision Consultancy B.V. zurückzuführen ist.

11.5

Die Haftung von Vision Consultancy B.V. ist auf den Betrag beschränkt, den die Versicherung von Vision Consultancy B.V. im betreffenden Fall auszahlt. Für etwaigen höheren Schaden als den von der Versicherung von Vision Consultancy B.V. ausgezahlten Betrag können weder Vision Consultancy B.V. noch die mit ihr verbundenen Gesellschaften, Geschäftsführer oder Anteilseigner haftbar gemacht werden.

  

Artikel 12: Höhere Gewalt

12.1

Unbeschadet ihrer weiteren Rechte ist Vision Consultancy B.V. im Falle höhere Gewalt befugt, nach eigenem Ermessen die Durchführung der Bestellung des Kunden auszusetzen bzw. den Vertrag auf außergerichtlichem Wege aufzuheben, indem sie den Kunden hierüber schriftlich informiert. Dabei ist sie nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet, sofern dies unter den gegebenen Umständen und nach den Maßstäben von Treu und Glauben nicht unakzeptabel wäre.

12.2

Höhere Gewalt ist jede Leistungsstörung, die Vision Consultancy B.V. nicht vorgehalten werden kann, da sie nicht von ihr verschuldet wurde und ihr weder kraft des Gesetzes, des Rechtsakts oder der im Handelsverkehr geltenden  Auffassungen zuzurechnen ist.

  

Artikel 13: Sonstiges

13.1

Falls eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen eine geltende Rechtsvorschrift verstoßen, dann gilt vorrangig die gesetzliche Bestimmung.

13.2

Bei Widersprüchlichkeiten bzw. Undeutlichkeiten zwischen der ursprünglichen niederländischen Fassung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Übersetzung dieser Bedingungen ist immer die ursprüngliche niederländische Fassung der Bedingungen maßgebend.

  

Artikel 14: Streitigkeiten

14.1

Der Vertrag zwischen Vision Consultancy B.V. und dem Kunden, für den diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Dies gilt auch, wenn der Niederlassungsort des Kunden sich in einem anderen Land befindet.  

14.2

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Vision Consultancy B.V. und dem Kunden ist das Gericht [Rechtbank] Limburg, Standort Maastricht.

14.3

Streitigkeiten werden auf Grundlage des ursprünglichen niederländischen Textes dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt.